In der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 7. März 2024, Aktenzeichen I ZR 83/23, stand die Frage im Mittelpunkt, ob die Durchsetzung einer Vertragsstrafe aus einer Unterlassungsvereinbarung, die aufgrund einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung zustande kam, selbst als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist. Dieser Fall bietet eine signifikante Erörterung darüber, wie mit Unterlassungsvereinbarungen umzugehen ist, die unter zweifelhaften…WeiterlesenRechtsmissbräuchliche Abmahnungen und deren Folgen für Unterlassungsvereinbarungen
Schlagwort: Unterlassungserklärung
Eine Unterlassungserklärung ist ein rechtsverbindliches Dokument, das von einer Person oder einem Unternehmen abgegeben wird, die oder das wegen einer Verletzung von Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten abgemahnt wurde. In der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, das Verhalten, das zur Abmahnung geführt hat, in Zukunft zu unterlassen.
Die Unterlassungserklärung ist ein wichtiges Instrument im Urheber- und gewerblichen Rechtsschutz, da sie es dem Rechteinhaber ermöglicht, schnell und effektiv gegen Rechtsverletzungen vorzugehen und weitere Rechtsverletzungen zu verhindern. Gibt der Abgemahnte die Unterlassungserklärung nicht ab oder kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, kann der Rechteinhaber eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erheben.
Zu beachten ist, dass eine Unterlassungserklärung in der Regel mit einem Schuldeingeständnis und der Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz verbunden ist. Eine Unterlassungserklärung sollte daher nur mit anwaltlicher Beratung abgegeben werden. Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann bei der Erstellung und Prüfung von Unterlassungserklärungen im digitalen Umfeld helfen und den Abgemahnten bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche unterstützen.
Ein Fall beim Oberlandesgericht Düsseldorf (2 U 99/22) betrifft Fragen im Umgang mit der Unterlassungsklärung: Die Klägerin, eine italienische S.p.A., machte Ansprüche auf Vertragsstrafe gegen die Beklagte geltend, basierend auf einer Unterlassungserklärung im Kontext zweier Europäischer Patente. Die Unterlassungserklärung war von der Beklagten abgegeben worden, nachdem sie abgemahnt worden war, weil sie ein Türschließscharnier angeboten…WeiterlesenOLG Düsseldorf entscheidet über AGB-rechtliche Einordnung einer Vertragsstrafeklausel
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit seinem Urteil vom 22. Februar 2024 (Aktenzeichen: 16 U 168/22) wichtige Leitlinien zur Reichweite der Meinungsfreiheit und zur Interpretation von Unterlassungsverpflichtungen aufgezeigt. In diesem Fall ging es um die Frage, inwieweit ein Individuum für die Wiederholung einer bereits veröffentlichten Äußerung haftet und wie weit die Verpflichtungen zur…WeiterlesenUnterlassungserklärung und die Grenzen der Meinungsfreiheit
In einer interessanten Entscheidung des Landgerichts Berlin (15 O 464/23) wurde ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch im Kontext sozialer Medien behandelt. Das Gericht musste die Frage klären, inwieweit die Mutter für das urheberrechtswidrige Posten ihrer Tochter auf Instagram haftet.WeiterlesenStörerhaftung und Urheberrecht in den sozialen Medien
Ende des Google Cache
Zu Beginn des Jahres 2024 wurde – ebenso überraschend wie leise – der Google Cache eingestellt. Der Google Cache ist eine Funktion von Google zur Speicherung von Kopien von Webseiten. Wenn Google eine Webseite durchsuchte (indexierte), speicherte es eine Momentaufnahme der Seite in seinem Cache. Webmaster konnten dies durch die Verwendung des Meta-Tags „noarchive“ verhindern.…WeiterlesenEnde des Google Cache
Kennzeichnungspflichten und Abmahnungen: Weiterhin sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten akut, dabei ist es für mich überraschend, dass sich das Problem in den entsprechenden Branchen so begrenzt herumgesprochen hat. Um es überspitzt auszudrücken: Für nahezu jede Ware, die man verkaufen kann, existiert irgendwo irgendeine Kennzeichnungsverordnung oder eine ähnliche Pflicht, besondere Angaben zu leisten. So ketzerisch…WeiterlesenAbmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten (EnVKV, KosmetikV etc.)
Ein Unterlassungstitel verpflichtet den Schuldner, etwaige titelwidrige Cache-Inhalte zu löschen bzw. auf Dritte entsprechend einzuwirken, um sicherzustellen, dass die zu unterlassenden Äußerungen auch über gängige Internetsuchmaschinen – auch im Wege der Cache-Speicherung – nicht mehr erreichbar bzw. abrufbar sind (so OLG München, 29 W 1697/21). Diese im Bereich von Unterlassungstiteln zu bestimmten Internetinhalten bestehende Verpflichtung,…WeiterlesenOrdnungsgeldes wegen mangelnder Löschung irreführender Aussagen aus Cache eines Internet-Auftritts
Das Oberlandesgericht Hamm, 4 U 68/23, hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betont, dass sich ein in einer Abschlusserklärung enthaltener Verzicht auf die Rechte aus §§ 926, 927 ZPO regelmäßig nicht auf die Geltendmachung veränderter Umstände erstreckt, die auf einer Gesetzesänderung oder einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhen.WeiterlesenVerzicht auf prozessuale Rechte in Abschlusserklärung hindert nicht Einwendungen bei veränderter Rechtslage
Das Oberlandesgericht Hamm, 4 U 225/22, hat unter Berücksichtigung der aktuellen BGH-Rechtsprechung klargestellt, dass es im Falle der Abgabe einer Unterlassungserklärung nach Abmahnung nicht Sache des Abmahnenden ist, darüber zu spekulieren, inwieweit der Verletzer durch eine vom Entwurf abweichende Unterwerfungserklärung seine Unterlassungsverpflichtung – stillschweigend und insoweit möglicherweise gewissermaßen „trickreich“ – abweichend von den üblichen Gepflogenheiten…WeiterlesenAufklärungspflicht zur Auslegung der Unterlassungserklärung
Ist die Befugnis eines Verbandes zur Geltendmachung gesetzlicher Unterlassungsansprüche aus § 8 Abs. 1 UWG mangels Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbände nach § 8b UWG entfallen, steht dem Schuldner einer zuvor vertraglich übernommenen Unterlassungs- und Zahlungsverpflichtung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, das allerdings nur ex nunc wirkt – so das OLG Hamm, 4 U…WeiterlesenRechtsmissbräuchliche Abmahnung infiziert Unterlassungserklärung
Erneut hatte sich der Bundesgerichtshof (I ZR 144/21) zur Wiederholungsgefahr zu äußern. Dabei stellt er zunächst erneut fest, dass eine erneute Markenrechtsverletzung trotz strafbewehrter Unterlassungserklärung regelmäßig eine Wiederholungsgefahr begründet, die grundsätzlich nur durch eine weitere Unterwerfungserklärung mit einer gegenüber der ersten Unterwerfungserklärung deutlich erhöhten Strafbewehrung ausgeräumt werden kann.WeiterlesenWegfall der Wiederholungsgefahr III
Das Landgericht Köln, 14 O 297/22, hat noch einmal betont, dass allein der Umstand, dass der Abgemahnte die beanstandeten Fotografien von seiner Website entfernt hat, einer Wiederholungsgefahr und damit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht entgegensteht.WeiterlesenRechtswidriger Gebrauch eines Fotos: Wiederholungsgefahr entfällt nicht durch Löschung des Bildes
Auch wenn über Verfügungsanträge in Äußerungssachen wegen der Eilbedürftigkeit nicht selten zunächst ohne mündliche Verhandlung entschieden werden muss, berechtigt dies das Gericht mit inzwischen gefestigter Entscheidungspraxis des Bundesverfassungsgerichts nicht, die Gegenpartei bis zur Entscheidung über den Verfügungsantrag aus dem Verfahren auszuschließen. Eine stattgebende Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt grundsätzlich nur…WeiterlesenBundesverfassungsgericht zur prozessualen Waffengleichheit im einstweiligen Rechtsschutz (2023)
Im Fall des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (6 U 36/22) ging es um einen Unterlassungsvertrag, in dem sich die dort Beklagte verpflichtet hatte, einen anklickbaren Link auf die OS-Plattform zu setzen. Die Regelung in der Unterlassungsvereinbarung entsprach der auf Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 beruhenden Verpflichtung aller in der EU ansässigen Online-Händler, ihre…WeiterlesenVerstoß gegen Verpflichtung, klickbaren Link zu OS-Plattform zu bieten
Auslegung des Unterlassungsvertrags: Wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben und von der Gegenseite angenommen wird, entsteht ein Unterlassungsvertrag. Doch wie genau ist ein solcher Vertrag auszulegen? Naturgemäß, wenn ein vermeintlicher Verstoß vorliegt, liest der Schuldner den Vertrag enger als der Gläubiger – die Rechtsprechung bietet hier Auslegungshilfen.WeiterlesenAuslegung des Unterlassungsvertrags bzw. der Unterlassungserklärung